tauchsport

Führerschein-Gutachten

Fahrerlaubnisbewerber mit körperlichen Behinderungen (im HNO-Gebiet z. B. mit Schwerhörigkeit oder Gleichgewichtserkrankungen) benötigen bei der Beantragung des Führerscheins ein HNO-fachärztliches Gutachten. Fahrer von Lkw ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr ebenfalls den Führerschein in Fünf-Jahres-Intervallen bei den Führerscheinstellen verlängern lassen. Für die Verkehrstauglichkeitsbescheinigung ist zusätzlich zur Hausarztuntersuchung ein Führerscheingutachten vom Augen- und Hals-Nasen-Ohrenarzt erforderlich.

Letzteres führen wir gerne für Sie durch!

Umfang des HNO-Gutachtens:

• Anamnese
• Inspektion der Ohren
• Hör- und Hörverständigungstests
• Gleichgewichtsprüfung
• Beratung

Tauchsport-Untersuchung

Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung sollte regelmäßig von allen Tauchern durchgeführt werden. Dabei gilt die Regel, dass Personen unter 40 Jahren sich alle drei Jahre und Personen über 40 Jahre sich jedes Jahr untersuchen lassen sollten.

Umfang der Tauchtauglichkeitsuntersuchung in unserer Praxis:

• Anamnese
• Ohrmikroskopie 
• Tympanometrie
• Audiometrie
• Nasenendoskopie
• Ultraschall der Nasennebenhöhlen

Folgende Untersuchungen können wahlweise durchgeführt werden:

• Blutuntersuchung
• Urinuntersuchung
• Belastungs-EKG (Ergometrie) – bei Personen über dem 40. Lebensjahr

Eine fachgerechte Untersuchung in unserer Praxis fördert die Sicherheit beim Tauchen.

Auf dass Sie lange Freude am Tauchen haben!